Erbrecht

Das Erbrecht behandelt die nach dem Tod eines Menschen entstehenden Rechte auf dessen Nachlass. Im Zuge der in Deutschland auf ein historisches Hoch angewachsenen Erbschaftsvermögen gewinnt das Erbrecht zunehmend an praktischer Bedeutung. Streitigkeiten auf diesem Gebiet entstehen insbesondere bei der

  • Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Das Erbrecht wird innerhalb unseres Büros schwerpunktmäßig durch Herrn Rechtsanwalt Thierolf bearbeitet. Hierbei befasst er sich nicht nur mit der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, sondern berät auch zu Fragen der Testamentsgestaltung.

Dr. Wilke Rechstanwälte
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