Baurecht
Sowohl bei größeren Bauvorhaben als auch einzelnen Handwerkerleistungen können erhebliche Probleme auftreten, die eine frühzeitige anwaltliche Beratung erforderlich machen. Üblicherweise muss zunächst einmal eine ordnungsgemäße Werkleistung sichergestellt werden. Darüber hinaus ergeben sich oftmals Fragen bei der Abrechnung der Werklohnforderung. Bei allen rechtlichen Fragen bieten wir eine spezialisierte Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Rainer Oberzier.
Wir beraten sowohl Bauunternehmer als auch gewerbliche und private Auftraggeber in jedem Stadium der Baumaßnahme. Hierbei bieten wir schon im Vorfeld eine Prüfung und individuelle Gestaltung der Verträge an, um spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Im Falle einer Auseinandersetzung wird zunächst mit der Mandantschaft erörtert, inwieweit noch weitere Tätigkeiten auf der Baustelle sinnvoll und möglich sind. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine umfassende Auseinandersetzung mit den abrechenbaren Werklohnforderungen. Insoweit kann eine frühzeitige anwaltliche Begleitung dazu führen, dass eine nachvollziehbare und korrekte Abrechnung vom Auftraggeber akzeptiert wird. Auf der anderen Seite lohnt sich regelmäßig die Prüfung von Handwerkerrechnungen, da die Leistungen oftmals nicht nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben abgerechnet werden.
Wir beraten die Auftraggeber- und Auftragnehmerseite auch bei Problemen während der Gewährleistungszeit. Die Durchsetzung der eigenen Ansprüche hat in diesem Zusammenhang regelmäßig eine hohe finanzielle Bedeutung, so dass Fehler erhebliche Auswirkungen haben können.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt Rechtsanwalt Oberzier auch über technische Kenntnisse, welche für eine Beurteilung der richtigen Strategie und für die Kommunikation mit den Fachleuten wichtig sind.
Unsere Tätigkeit umfasst vor allem folgende Leistungen:
- baubegleitende Rechtsberatung
- Gestaltung von Werkverträgen
- Abnahme und Mängelhaftung
- Vergütungsfragen (Werklohn, Mehrkosten, Schadensersatzansprüche)
- Verzugsschäden und Vertragsstrafen
- Vertragskündigungen
- Aushandeln von Vergleichsvereinbarungen
Da gerichtliche Verfahren in Bausachen üblicherweise lange Zeit in Anspruch nehmen und durch die zumeist erforderliche Beauftragung von Sachverständigen erhebliche Kosten entstehen können, ist immer zunächst die Möglichkeit einer außergerichtlichen Verständigung zu erörtern. Hierbei sollten auch pragmatische Lösungen in Betracht gezogen werden, welche den Mandanten kurzfristig zu seinem Ziel bringen.
Sollte keine Verständigung möglich sein, setzt Herr Rechtsanwalt Oberzier die Interessen seiner Mandanten erfolgreich bei Gericht durch.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schillerstraße 23
50858 Köln (Weiden)
Tel.:02234 74039
Fax:02234 76616