Handelsrecht

Das deutsche Handelsrecht enthält Sondervorschriften für Kaufleute im Bereich des Zivilrechts. Im Verhältnis zu Verbrauchern wird Kaufleuten damit eine gewisse Geschäftserfahrenheit unterstellt mit der Folge, dass diesen in einigen Rechtbereichen eine geringere Schutzbedürftigkeit zugebilligt wird (z.B. unverzügliche Untersuchung von Mängelrügen beim Handelskauf gem. § 377 HBG, geringere Formvorschriften bei Bürgschaften oder Schuldversprechen, § 350 HGB, selbstschuldnerische Bürgschaft). Auf der anderen Seite sichert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz) und erweitert bzw. konkretisiert Sonderformen der Vertretungsmacht in Form von Prokura und Handlungsvollmacht.

Bei der Anwendung der Vorschriften des HGB kommt es dabei nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Handelnden, wobei zwischen einseitigen und zweiseitigen Handelsgeschäften zu unterscheiden ist.

Über die formale Gesetzesmaterie hinaus wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschäftsabwicklung zum Ziel. Als Beispiel ist hier vor allem das sogn. Kaufmännische Bestätigungsschreiben zu nennen.

Weiter finden sich im HGB die wichtigsten Rechtsgrundlagen für das Handelsvertreter- sowie Handelsmaklerrecht, als auch die gesetzlichen Grundlagen von vertraglichen wie nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, denen auch eine erhebliche Bedeutung im Arbeitsrecht zukommt. Eine enge Verbindung zum Gesellschaftsrecht  ergibt sich schon daraus, dass das HGB die Rechtsvorschriften für die Personenhandelsgesellschaften Offene Handelsgesellschaft (OGH)  und Kommanditgesellschaft (KG) enthält und auch auf die Kapitalgesellschaften wie GmbH und Aktiengesellschaft (AG) kraft Rechtsform Handelsrecht Anwendung findet.

Wir beraten Sie in allen handelsrechtlichen Frage- und Problemstellungen und sind auch bei der Gestaltung entsprechender Verträge behilflich. Dank unserer engen und langjährigen Zusammenarbeit mit der Kanzlei CLG Italia Studio Legale e Tributario mit Sitz in Mailand bieten wir insbesondere für deutsch-italienische Handelsbeziehungen eine umfassende rechtliche Betreuung an.

Info zum Thema  Wettbewerbsverbote

Prof. Dr. Daniel Knickenberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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